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Jährliche Unterweisung

Jahreskalender

Wussten Sie es schon? Gemäß § BGV A1 ist das Fahr- und Steuerpersonal trotz erfolgter Ausbildung mindestens einmal jährlich zu unterweisen! Dies ist durch die Berufsgenossenschaft, das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebsverordnung vorgeschrieben. Gerne können Sie die Gabelstapler Nachschulung von uns erhalten.

Diese Schulung findet komplett online statt. Bei Bedarf können Sie auch eine Schulung vor Ort bei Ihnen im Hause buchen. Sprechen Sie uns an!

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