FAQ zum Staplerschein
Nein. Wir können aktuell keine Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters annehmen.
Die Schulung kann daher nicht über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden. Privatpersonen und Arbeitssuchende können den Kurs jedoch selbstständig bei uns buchen.
Ja. Unsere Gabelstaplerschulungen richten sich an Unternehmen und Privatpersonen.
Sie benötigen keinen Arbeitgeber, um die Schulung bei uns zu buchen. Die Ausbildung eignet sich auch für Arbeitssuchende, Berufseinsteiger und Quereinsteiger, die ihre beruflichen Möglichkeiten in Lager, Logistik, Produktion oder Industrie verbessern möchten.
Das selbstständige Führen eines Gabelstaplers ist grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt.
Jugendliche dürfen einen Gabelstapler im Rahmen einer Berufsausbildung unter fachlicher Aufsicht bedienen. Die Durchführung muss mit dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden.
Nein. Für das Fahren eines Gabelstaplers auf einem abgeschlossenen Betriebsgelände benötigen Sie keinen Pkw-Führerschein.
Ein normaler Autoführerschein ersetzt allerdings auch keine Gabelstaplerausbildung.
Soll ein Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden, können zusätzliche Voraussetzungen gelten.
Eine frühere sogenannte G25-Untersuchung ist nicht automatisch für jeden Teilnehmer eine verpflichtende Voraussetzung. Entscheidend ist, dass die Person körperlich und geistig für das Führen eines Gabelstaplers geeignet ist.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Zweifeln an der Eignung kann eine arbeitsmedizinische Beurteilung sinnvoll sein.
Teilnehmer müssen grundsätzlich:
mindestens 18 Jahre alt sein
körperlich und geistig geeignet sein
die theoretischen Inhalte verstehen können
die praktische Prüfung sicher absolvieren können
Außerdem benötigen wir für die Ausstellung des Fahrausweises ein aktuelles Passfoto.
Unsere Gabelstaplerschulungen erfolgen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 68Â und des DGUV Grundsatzes 308-001Â sowie den relevanten berufsgenossenschaftlichen Regelwerken.
Ziel ist es, Ihnen die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse für das sichere und ordnungsgemäße Führen von Gabelstaplern zu vermitteln.
Der Staplerschein ist für alle Personen erforderlich, die selbstständig einen Gabelstapler oder ein anderes Flurförderzeug mit Fahrersitz oder Fahrerstand bedienen sollen.
Dies betrifft unter anderem:
neue Mitarbeiter
Staplerfahrer ohne entsprechende Qualifizierung
Leih- und Zeitarbeitnehmer
Quereinsteiger
Arbeitssuchende
Mitarbeiter, die künftig ein anderes Flurförderzeug bedienen sollen
Die Schulung kann für Einzelpersonen oder Gruppen durchgeführt werden.
Der Staplerschein ist der Nachweis über die erfolgreiche Qualifizierung zum Führen von Gabelstaplern und anderen Flurförderzeugen.
Die Gabelstaplerausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Beide Bereiche werden mit einer Prüfung abgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Qualifikationszertifikat und einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Häufig werden dafür auch die Begriffe Gabelstaplerschein, Gabelstaplerführerschein oder Staplerführerschein verwendet.